Wann der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia startet, hängt vom Versicherungsschein und der rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags ab. Erfahren Sie, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist und welche Rolle eine vereinbarte Wartezeit spielt.
In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt für den Beginn des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
- Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von § 9 B. Abs. 1 zahlt.
- Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Rechtsschutzversicherung setzt zu dem Datum ein, das in Ihrem Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten Beitrag zeitnah nach dessen Fälligkeit. Ist zusätzlich eine Wartezeit vereinbart, gilt diese unabhängig vom Beginn des Versicherungsschutzes weiterhin.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, damit der Schutz beginnt?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von § 9 B. Abs. 1 zahlen.
Was passiert mit einer vereinbarten Wartezeit?
Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
Wo finde ich den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021