In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch angemeldet, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
Verjährungsfrist:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Hemmung der Verjährung:
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei der AUXILIA angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung der AUXILIA dem Versicherten in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche gegenüber der Versicherung müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend gemacht werden. Nach drei Jahren können sie verjähren, wobei die genaue Berechnung dieser Frist den gesetzlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches folgt. Solange über einen bereits angemeldeten Anspruch noch entschieden wird, läuft diese Frist jedoch nicht weiter – sie ruht, bis die Entscheidung schriftlich vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch bei der AUXILIA angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann bleibt die Verjährung nach der Anmeldung gehemmt?
Die Hemmung besteht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung der AUXILIA dem Versicherten in Textform zugeht.