In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxiligilt folgendes für Gesetzliche Verjährung:
(1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(2) Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei der AUXILIangemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung der AUXILIdem Versicherten in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
(1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(2) Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei der AUXILIangemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung der AUXILIdem Versicherten in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021