Nach einem Rechtsschutzfall bei der KS-Auxilia haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Rechtsschutzvertrags. Wann dieses Kündigungsrecht besteht, welche Fristen gelten und ab wann eine Kündigung wirksam wird, ist hier verständlich zusammengefasst.
In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt für die außerordentliche Kündigung Folgendes:
(1) Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers:
Hat nach dem Eintritt eines Rechtsschutzfalles die AUXILIA ihre Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt, ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag durch Kündigung vorzeitig zu beenden.
(2) Kündigungsrecht der AUXILIA:
Hat die AUXILIA ihre Leistungspflicht für mindestens drei innerhalb von 12 Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle anerkannt, ist die AUXILIA innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Leistungspflicht für den dritten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt, den Vertrag durch Kündigung vorzeitig zu beenden.
(3) Wegfall des Kündigungsrechts:
Das Recht zur Kündigung entfällt, wenn die Kündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) dem Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats nach Eintritt der Kündigungsvoraussetzung zugegangen ist.
(4) Wirksamkeit der Kündigung:
- Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der AUXILIA wirksam.
- Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Eine Kündigung der AUXILIA wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Sobald in einem Rechtsschutzfall über die Leistung entschieden wurde – egal ob die AUXILIA zahlt oder ablehnt –, darf der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig beenden. Auch der Versicherer hat unter bestimmten Bedingungen ein Kündigungsrecht, etwa nach mehreren anerkannten Fällen innerhalb kurzer Zeit. Für beide Seiten gilt eine Monatsfrist, und der Zeitpunkt, ab dem die Kündigung greift, ist genau geregelt.
Häufige Fragen
Wann darf ich als Versicherungsnehmer außerordentlich kündigen?
Sie dürfen den Vertrag vorzeitig kündigen, sobald die AUXILIA nach dem Eintritt eines Rechtsschutzfalles ihre Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt hat.
Unter welchen Voraussetzungen kann die AUXILIA kündigen?
Die AUXILIA kann kündigen, wenn sie ihre Leistungspflicht für mindestens drei innerhalb von 12 Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle anerkannt hat. Sie ist dann innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Leistungspflicht für den dritten oder jeden weiteren Fall zur Kündigung berechtigt.
Welche Frist muss bei der Kündigung eingehalten werden?
Das Kündigungsrecht entfällt, wenn die Kündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) dem Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats nach Eintritt der Kündigungsvoraussetzung zugegangen ist.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort nach ihrem Zugang bei der AUXILIA wirksam. Sie können jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Ab wann wird eine Kündigung durch die AUXILIA wirksam?
Eine Kündigung der AUXILIA wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.