In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxiligilt folgendes für Außerordentliche Kündigung:
(1) Hat nach dem Eintritt eines Rechtsschutzfalles die AUXILIihre Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt, ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag durch Kündigung vorzeitig zu beenden.
(2) Hat die AUXILIihre Leistungspflicht für mindestens drei innerhalvon 12 Monaten eingetretenen Rechtsschutzfälle anerkannt, ist die AUXILIinnerhaleines Monats nach Anerkennung der Leistungspflicht für den dritten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt, den Vertrag durch Kündigung vorzeitig zu beenden.
(3) Das Recht zur Kündigung entfällt, wenn die Kündigung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) dem Vertragspartner nicht innerhaleines Monats nach Eintritt der Kündigungsvoraussetzung zugegangen ist.
(4) Kündigt der Versicherungsnehmer wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der AUXILIwirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres, wirksam wird.
Eine Kündigung der AUXILIwird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
(1) Hat nach dem Eintritt eines Rechtsschutzfalles die AUXILIihre Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt, ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag durch Kündigung vorzeitig zu beenden.
(2) Hat die AUXILIihre Leistungspflicht für mindestens drei innerhalvon 12 Monaten eingetretenen Rechtsschutzfälle anerkannt, ist die AUXILIinnerhaleines Monats nach Anerkennung der Leistungspflicht für den dritten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt, den Vertrag durch Kündigung vorzeitig zu beenden.
(3) Das Recht zur Kündigung entfällt, wenn die Kündigung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) dem Vertragspartner nicht innerhaleines Monats nach Eintritt der Kündigungsvoraussetzung zugegangen ist.
(4) Kündigt der Versicherungsnehmer wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der AUXILIwirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres, wirksam wird.
Eine Kündigung der AUXILIwird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021