Bei der KS-Auxilia Rechtsschutzversicherung darf der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder mutwillig ist. Erfahren Sie, wie der Stichentscheid durch einen Rechtsanwalt funktioniert, welche Fristen gelten und wann der Versicherungsschutz entfällt.
(1) Ablehnungsgründe der AUXILIA:
Die AUXILIA kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn ihrer Auffassung nach:
- a) in einem der Fälle des § 2 a) bis g), n), q) aa) und cc) sowie r) aa) und ee) aaa) die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder
- b) in einem der Fälle des § 2 i) oder k) die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. In den Tatsacheninstanzen prüft die AUXILIA die Erfolgsaussichten der Verteidigung nicht; oder
- c) die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig ist. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
In diesen Fällen ist dem Versicherungsnehmer, nachdem dieser die Pflichten gemäß § 17 Abs. 1 b) erfüllt hat, die Ablehnung unverzüglich unter Angabe der Gründe in Textform mitzuteilen.
(2) Stichentscheid durch den Rechtsanwalt:
Hat die AUXILIA ihre Leistungspflicht gemäß Abs. 1 verneint und stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung der AUXILIA nicht zu, kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten der AUXILIA veranlassen, dieser gegenüber eine begründete Stellungnahme abzugeben, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht.
(3) Fristen:
a) Frist zur Informationsbeschaffung:
Die AUXILIA kann dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat setzen, binnen der der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme gemäß Abs. 2 abgeben kann. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der von der AUXILIA gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz.
Die AUXILIA ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
b) Frist für die Abgabe des Stichentscheids:
Die AUXILIA kann dem Versicherungsnehmer für die Abgabe der Stellungnahme eine Frist von mindestens zwei Monaten setzen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der von der AUXILIA gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz.
Die AUXILIA ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann eine Kostenübernahme verweigern, wenn er meint, dass eine Klage oder Verteidigung kaum Erfolgschancen hat oder der Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum Ergebnis steht. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie Ihren Rechtsanwalt einschalten: Dieser gibt auf Kosten des Versicherers eine begründete Stellungnahme ab. Sein Urteil bindet in der Regel beide Seiten. Wichtig ist, dass Sie die gesetzten Fristen einhalten – sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Wann kann die AUXILIA den Rechtsschutz ablehnen?
Die AUXILIA kann ablehnen, wenn ihrer Auffassung nach keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht oder die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig ist. Mutwilligkeit liegt vor, wenn der Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Was kann ich tun, wenn ich der Ablehnung nicht zustimme?
Sie können Ihren Rechtsanwalt auf Kosten der AUXILIA veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben, dass die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Diese Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, sie weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Information des Rechtsanwalts kann die AUXILIA eine Frist von mindestens einem Monat setzen. Für die Abgabe der Stellungnahme kann eine Frist von mindestens zwei Monaten gesetzt werden.
Was passiert, wenn ich eine Frist versäume?
Kommt der Versicherungsnehmer seiner Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Die AUXILIA ist verpflichtet, ausdrücklich auf diese mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
In welcher Form erfolgt die Ablehnung?
Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe in Textform mitzuteilen, nachdem dieser die Pflichten gemäß § 17 Abs. 1 b) erfüllt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021