In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia lässt sich der Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Hier erfahren Sie, wann der erste Beitrag und Folgebeiträge fällig werden, welche Folgen eine verspätete Zahlung hat, was beim SEPA-Lastschriftmandat gilt und wie der Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung berechnet wird.
A. Beitrag und Versicherungsteuer
(1) Beitragszahlung
Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr,
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
(2) Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
B. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster Beitrag
(1) Fälligkeit der Zahlung
Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.
(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst zu diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
(3) Rücktritt
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann die AUXILIA vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Die AUXILIA kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
(1) Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
(2) Verzug
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Die AUXILIA ist berechtigt, Ersatz des ihr durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
(3) Zahlungsaufforderung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann die AUXILIA dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Abs. 4 und 5 mit dem Fristablauf verbunden sind.
(4) Kein Versicherungsschutz
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Abs. 3 darauf hingewiesen wurde.
(5) Kündigung
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann die AUXILIA den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sie den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Abs. 3 darauf hingewiesen hat.
Hat die AUXILIA gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Rechtsschutzfälle, die zwischen dem in Abs. 4 genannten Zeitpunkt (Ablauf der Zahlungsfrist) und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
(1) Rechtzeitige Zahlung
Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers von der AUXILIA nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung der AUXILIA erfolgt.
(2) Beendigung des Lastschriftverfahrens
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist die AUXILIA berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Zahlung des Beitrages erst verpflichtet, wenn er von der AUXILIA hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
E. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat die AUXILIA, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, ob Sie Ihren Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen; die Versicherungsteuer ist im Rechnungsbetrag bereits enthalten. Der erste Beitrag ist zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen. Wer zu spät zahlt, riskiert einen späteren Start des Schutzes, bei Folgebeiträgen zusätzlich eine Deckungslücke und im Extremfall eine Kündigung. Bei Lastschrift zählt die Zahlung als rechtzeitig, wenn sie zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann. Endet der Vertrag vorzeitig, wird nur der Beitrag für den Zeitraum berechnet, in dem Versicherungsschutz bestand.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie den Beitrag als Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeitrag entrichten. Die Versicherungsperiode entspricht dem gewählten Zahlungsintervall.
Wann ist der erste Beitrag fällig?
Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Die AUXILIA kann eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Bleiben Sie danach im Verzug, besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, und der Vertrag kann ohne Frist gekündigt werden.
Wann gilt meine Zahlung bei SEPA-Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt.
Was gilt für den Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, hat die AUXILIA nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021