In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxiligilt folgendes für Vertragsbeendigung bei Umzug ins Ausland, Anzeigepflicht:
Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen oder ständigen Aufenthalt ins Ausland, endet der Vertrag mit der Verlegung. Der Versicherungsnehmer muss der AUXILIdie Verlegung unverzüglich anzeigen und die behördliche Bestätigung nach Aufforderung zur Kenntnis bringen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen oder ständigen Aufenthalt ins Ausland, endet der Vertrag mit der Verlegung. Der Versicherungsnehmer muss der AUXILIdie Verlegung unverzüglich anzeigen und die behördliche Bestätigung nach Aufforderung zur Kenntnis bringen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021