In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia erbringt die AUXILIA die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang – der sogenannte Rechtsschutz.
In der Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia gilt folgendes für Aufgaben der Rechtsschutzversicherung:
Die AUXILIA erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Was bedeutet das konkret?
Die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung besteht darin, den Versicherungsnehmer oder Versicherten bei der Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen zu unterstützen. Dafür stellt die AUXILIA die notwendigen Leistungen bereit – allerdings nur in dem Rahmen, der zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Aufgabe hat die Rechtsschutzversicherung der KS-Auxilia?
Die AUXILIA erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Für wen werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen dienen der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten.
In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht?
Die erforderlichen Leistungen werden im vereinbarten Umfang erbracht.
Wie wird diese Leistung bezeichnet?
Die erbrachten Leistungen werden als Rechtsschutz bezeichnet.