In der KS/Auxilia Rechtsschutzversicherung besteht im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag mit der im Versicherungsschein angegebenen GmbH oder AG. Versichert werden kann der Versicherungsnehmer als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG, wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit 150.000 € nicht übersteigt. Der Versicherungsschutz endet, wenn das Einkommen überschritten wird und dies nicht angezeigt wird. Der Risikoausschluss § 3 Abs. (2) c) gilt in diesem Produkt nicht.
1. Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023): Sonderbedingungen AnVRS und Klausel 7.
2. Versicherte Bereiche
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag mit der im Versicherungsschein angegebenen GmbH/AG.
Hinweis: Der Risikoausschluss § 3 Abs. (2) c) gilt in diesem Produkt nicht.
Versichert werden kann der Versicherungsnehmer als Geschäftsführer einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bzw. als Vorstand einer AG (Aktiengesellschaft), wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit 150.000 € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – nicht übersteigt.
Wird das vorgenannte Jahresbruttoeinkommen überschritten, ist dies vom Versicherungsnehmer bei der AUXILIA anzuzeigen. Wegen dieser Gefahrerhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Beitrag des Vertrages erhöht werden oder es kann eine Kündigung durch die AUXILIA erfolgen.
Erfolgt keine Anzeige des Überschreitens des vorgenannten Jahresbruttoeinkommens, besteht Versicherungsschutz nur noch bis zur nächsten Hauptfälligkeit.
Hintergrund:
Die Rechte und Pflichten von Organmitgliedern (z.B. Vorstände und Geschäftsführer) gegenüber ihren Unternehmen sind meist in einem Anstellungsvertrag geregelt. Aus diesem Vertragsverhältnis können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien resultieren, z.B. über Bezüge, Ruhegehälter, Wettbewerbsverbote etc. Die Kosten dieser Rechtsstreitigkeiten sind über den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abgedeckt. Es ist ein Ergänzungsprodukt für Privatkunden, weil dieser Versicherungsschutz nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird und nicht im normalen Berufs-Rechtsschutz enthalten ist.
Versicherungssumme:
Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € je Rechtsschutzfall. Dieser Höchstbetrag umfasst alle Zahlungen, die die AUXILIA auf Rechtsschutzfälle leistet, die zeitlich und ursächlich mit dem Ausgangsstreit zusammenhängen.
Definition Jahresbruttoeinkommen:
Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit setzt sich zusammen aus Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bzw. Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Hierunter fallen das Gehalt, variable Bezüge sowie die als geldwerter Vorteil einzustufenden Leistungen wie die Altersvorsorge, der Firmenwagen und andere Zusatzleistungen. Erhält der Versicherungsnehmer daneben noch Gewinnausschüttungen oder sonstige Kapitalerträge, erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, sind diese dann ebenfalls zu berücksichtigen.
3. PremiumService
Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration.
Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration.
4. Versicherte Leistungsarten
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
5. Rechtsprobleme im Alltag
• Streit nach Beendigung des Anstellungsvertrages um die Dauer des Wettbewerbsverbotes
• Rechtliches Vorgehen gegen fristlose Kündigung
• Streit um den Dienstwagen nach Vertragsende
6. Produkt-Highlights
• 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
• Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
• Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Dokumentenversion (Jahr): 2023